Berechnung
Die Dolmetscherhonorare werden gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet. Das Honorar beträgt 85,00 € pro Stunde zuzüglich 0,42 € pro gefahrenen Kilometer oder der Fahrkarte von Haustür zu Haustür.
Ausfallsentschädigung
Als Ausfallsentschädigung stellt das Büro eine Honorarstunde in Rechnung, sofern der/die Dolmetscher/in nicht mindestens eine Stunde vor Antritt über die Aufhebung des Termins informiert wurde.
Berechnung der Dolmetscherstunden
Der Honorarsatz wird im aufgerundeten Halbstundenmodus berechnet. Zum Beispiel: 1 Stunde und 5 Minuten = 1,5 Stunden oder 1 Stunde und 35 Minuten = 2 Stunden.
Langfristige Aufträge
Gerne vereinbaren wir variable Honorare, wenn es sich um einen langfristigen Dolmetscherauftrag oder um Übersetzungen in großem Volumen handelt. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Preise und Dienstleistungen zu erfahren.