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Dolmetscherdienst Berlin-Brandenburg für alle Sprachen
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Entschädigung für die Textübersetzung

Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,95 € bis 4,00 € für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Seltenheit der Sprache, Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert – das gilt auch für außergewöhnlich schwierige Texte – erhöht sich das Honorar auf 4,00 €. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text in der Zielsprache.

Eine Normzeile besteht aus 50 oder 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen. Ausschlaggebend für die Zeilenzählung ist dabei der Zieltext. Im Zeilenpreis ist der Rechercheaufwand und das Korrekturlesen bereits enthalten.

Bei bescheinigten Übersetzungen (z. B. von Urkunden) setzt sich der Preis aus dem Übersetzungs- und Rechercheaufwand, dem Formatierungsaufwand zum Nachempfinden des Layouts (einschließlich sämtlicher Stempel, Unterschriften, Briefköpfe etc.) sowie dem Kostenaufwand für Ausdruck, Heftung, Unterzeichnung und Stempelung der Übersetzung und Portokosten zusammen.

Bitte teilen Sie uns mit, was für eine Menge und Zahl an Seiten Sie zu übersetzen haben und senden Sie uns diese am besten als Word-Datei zu, damit wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag unterbreiten können.

Wir liefern Ihnen die Übersetzung in die gewünschte Zielsprache auf dem von Ihnen gewünschten Weg so schnell wie möglich zurück.

Für Urkunden, wie Geburtsurkunden, Personalausweise, Reisepässe, die wenige Zeilen enthalten, wird ein Pauschalbetrag berechnet.

Bei größeren Aufträgen, z. B. über 30 Seiten, ist die Vereinbarung eines individuellen Honorars möglich.

Honorar für Dolmetschertätigkeit

Die Dolmetscherhonorare werden gemäß Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) berechnet, das ein Honorar in Höhe von 85,00 € pro Stunde zuzüglich 0,42 € pro gefahrenen Kilometer oder Fahrkarte von Haustür zu Haustür vorsieht.

Als Ausfallsentschädigung stellt das Büro eine Honorarstunde in Rechnung, soweit der/die Dolmetscher/in von der Aufhebung des Termins nicht 1 Stunde vor Antritt unterrichtet wurde.

Berechnung der Dolmetscherstunden

Der Honorarsatz wird im aufgerundeten Halbstundenmodus berechnet, (1h und 5min = 1,5 Stunden oder 1h und 35min. = 2 Stunden)

Bitte informieren Sie sich zu unseren Preisen gerne bei Ihrer Anfrage.

Gerne vereinbaren wir variable Honorare, wenn es sich um einen langfristigen Dolmetscherauftrag oder um Übersetzungen in großem Volumen handelt.

Fragen Sie uns über Angebote hier: ANFRAGEN UND KONTAKT.

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit und bedanken uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen.

Dolmetscherdienst Berlin-Brandenburg
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