Sie können uns Ihre Originaldokumente postalisch, per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Wir liefern Ihnen die Übersetzung in die gewünschte Zielsprache auf demselben Weg so schnell wie möglich zurück.
Unsere Fachgebiete
Der Preis für eine Textübersetzung hängt nicht nur von der Textlänge oder Seitenanzahl ab, sondern auch vom Schwierigkeitsgrad und Rechercheaufwand. Anhaltspunkte für eine angemessene Vergütung von Übersetzungsleistungen bietet § 11 Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).
Übersetzungen von Fließtexten werden in Deutschland in der Regel nach Normzeilen abgerechnet. Eine Normzeile besteht aus 50 oder 55 Anschlägen inklusive Leerzeichen. Ausschlaggebend für die Zeilenzählung ist dabei der Zieltext. Im Zeilenpreis ist der Rechercheaufwand und das Korrekturlesen bereits enthalten.
Andere Textformate (z. B. Präsentationen, Tabellen) werden nach Folie, Zeitaufwand oder Eintrag berechnet.
Bei bescheinigten Übersetzungen (z. B. von Urkunden) setzt sich der Preis aus dem Übersetzungs- und Rechercheaufwand, dem Formatierungsaufwand zur Nachempfindung des Layouts (einschließlich sämtlicher Stempel, Unterschriften, Briefköpfe etc.) sowie dem Kostenaufwand für Ausdruck, Heftung, Unterzeichnung und Stempelung der Übersetzung zusammen.
Für Urkunden, wie Geburtsurkunden, Personalausweise, Reisepässe, die wenige Zeilen enthalten, wird ein Pauschalbetrag berechnet.
Bitte teilen Sie uns mit, was für eine Menge und Zahl an Seiten sie zu übersetzen haben und senden Sie uns diese am besten im Word-Doc Format zu, damit wir Ihnen einen genauen Kostenvoranschlag unterbreiten können.
Telefon: | +49-(0)30-893 797 35 |
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